Erben und Vererben
Erbschaftsplanung ist sinnvoll, damit Ihr persönlicher Wille, sowie steuerliche Aspekte und Rechtliches möglichst gut in Einklang gebracht werden können. Ein Erbe anzunehmen, geerbtes Vermögen zu verwalten oder geerbtes Geld sinnvoll für sich selbst zu nutzen, kann herausfordernd sein.

Wieso Erbschaftsplanung und Beratung sinnvoll ist
- Was gibt es in meiner persönlichen Situation (Vermögenssituation, gesetzliche Erbfolge, Familiensituation) zu beachten?
- Brauche ich überhaupt ein Testament oder entspricht die gesetzliche Erbfolge meinem Willen?
- Wie kann ich Erbschafts-Streitigkeiten für alle Betroffenen verhindern?
- Wie kann ich ein Erbe gut annehmen und für mich sinnvoll nutzen?
3 Dinge, warum wir über das Erben und Vererben sprechen sollten
1.
Gewissheit:
Sie sind erleichtert, wenn Ihr persönlicher Willen möglichst gut berücksichtigt wird.
2.
Vermögensschutz:
Eine sinnvolle Gestaltung auch mit Blick auf das Thema Schenken und Erben kann konkrete finanzielle Ersparnisse/Vorteile für Erben bedeuten.
3.
Klarheit:
Durch das Ansprechen in der Familie, sich Gedanken machen und schließlich eine klare Regelung können Erbstreitigkeiten vermieden und das Erbe sinnvoll genutzt werden.

Wieso Erbschaftsplanung und Beratung sinnvoll ist
Sie werden sich erleichtert fühlen, wenn Sie auch dieses Thema schon zu Lebzeiten für sich geklärt haben. Sie nehmen Ihren Hinterbliebenen in der Regel eine (große) Last ab bzw. sorgen hoffentlich dafür, dass kein Unmut und Streitigkeiten entstehen, was leider oft der Fall ist.
Außerdem ist es sinnvoll alles in den Blick zu nehmen: die Vermögenssituation, Familiensituation, Steuern und Rechtliches. Es kommt öfter zu ungünstigeren „Teil-Beratungen“, wenn nur ein Experte eines bestimmten Gebietes konsultiert wird. Gerade beim Erben ist ein übergreifendes und auch systemisches Denken sehr sinnvoll. Eine Überprüfung, wie es steuerrechtlich für die Hinterbliebenen wäre (mit unterschiedlichen Freibeträgen) kann sinnvoll sein. Bei komplizierten oder komplexen (Familien-) Situationen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. In Ergänzung bzw. im Anschluss zur Erbschaftsplanung können daher Experten (Steuerberater/-in und/oder Rechtsanwalt/-anwältin) hinzugezogen werden, gern auch meine Begleitung zu Gesprächen erfolgen.
Worüber wir uns austauschen und Klarheit schaffen können
Persönlicher Wille
Manchen ist bereits klar, wie Sie das Erbe regeln wollen, aber wissen nicht, was konkret zu tun ist.
Vielleicht ist auch keine Regelung notwendig, wenn die gesetzliche Erbfolge zum Willen passt.
Und manchen ist es noch nicht klar, was ihr „letzter Wille“ ist. Vielleicht gibt es noch persönliche Anliegen oder Klärungsbedarf innerhalb der Familie.
Gesetzliche Erbfolge
Viele Menschen wissen nicht, was die gesetzliche Erbfolge für Sie persönlich bedeutet.
Bei den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ist es auch nicht leicht einen Überblick zu bekommen. Vielleicht wäre es für Sie sogar sinnvoll, die gesetzliche Erbfolge zu belassen.
Ein Aufzeigen, was die gesetzliche Erbfolge für Sie konkret bedeutet, ist daher ein erster Schritt.
Testament
Ein Testament kann sinnvoll sein, vor allem wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihrem Willen entspricht. Es gibt unterschiedliche Hintergründe für ein Testament, als Beispiele:
Patchworkfamilie, Lebenspartner*in ohne Trauschein, minderjährige Kinder oder auch (größeres) Immobilieneigentum.
Vorsicht bei „Berliner Testament“
Ein „Berliner Testament“ haben viele Ehepaare bereits gemacht oder im Sinn. Dies erfolgt jedoch leider oft ohne steuerliche und/oder rechtliche Beratung.
Ehepartner haben aktuell 500.000 EUR Freibetrag. Darüber hinaus wird Erbschaftssteuer fällig.
Durch Immobilieneigentum kann dieser Betrag schneller ausgenutzt sein, als gedacht.
Lösungen „zu Gunsten Dritter“
Sie wollen vielleicht bewusst jemanden außerhalb der gesetzlichen Erbfolge beerben, aber nicht unbedingt mittels Testaments. Bei vielen privaten Renten- und/oder Lebensversicherungsverträgen gibt es die Möglichkeit eine Regelung für den Todesfall zu treffen. So können Sie z.B. direkt an Enkel vererben oder an ein Patenkind, Lebenspartner*in, eben „ein Dritter“.
Erbstreitigkeiten
Erbengemeinschaften sind leider oft mit Streit verbunden, ob vorher etwas im Argen lag oder erst mit Erbe „auftaucht“. Das Gefühl ungerecht behandelt zu werden kann schneller auftauchen als gedacht und gehofft. Damit Erbstreitigkeiten möglichst vermieden werden, wäre es sinnvoll zu Lebzeiten viel zu klären, den „letzten Willen“ klar zu regeln und rechtlich eindeutig zu formulieren. Bei selbstformulierten Testamenten kommt es leider öfter zu Missverständnissen oder gar fehlerhaften Formulierungen.
Annehmen eines Erbes
Es kann für eine*n Erbe*in schwierig sein, ein Erbe überhaupt anzunehmen. Und vielleicht stellt sich sogar die Frage, ob ein Erbe lieber ausschlagen werden soll. Vielleicht gab es bis zuletzt Streit oder Missverständnisse oder gar tiefere Verletzungen. „Alte Geschichten“ kommen wieder zu Tage.
Vielleicht waren es auch unglücklich Todesumstände, weshalb Sie mit dem Erbe hadern.
Fachexpertise
Falls Sie nur noch eine Fachmeinung brauchen, z.B. steuerrechtlich (um höhere Erbschaftsteuerzahlungen möglichst zu vermeiden), erbschaftsrechtlich (um Erbschaftsstreit möglichst zu vermeiden) oder zur Verschriftlichung (um Formulierungsfallstricke möglichst zu vermeiden), kann es sinnvoll sein einen Experten des jeweiligen Fachgebiets aufzusuchen.
Erfahrungsgemäß kann das allerdings ungünstig verlaufen – ohne davor einen umfassenden Blick auf das Gesamtvermögen und auch die persönliche Familiensituation geworfen zu haben – unabhängig der einzelnen Fachgebiete.
Machen Sie den ersten Schritt
Vereinbaren Sie gern eine kostenfreie Ersteinschätzung (30 Minuten), in der wir Ihre persönliche Situation beleuchten und klären, ob wir gemeinsam das Thema Erben & Vererben für Sie sinnvoll gestalten können oder welche konkreten Schritte für Sie notwendig wären.

Was muss ich regeln, um niemanden zur Last zu fallen?
Sie können mit mir auch über folgende Themen sprechen:
– Vorsorgevollmacht
– Patientenverfügung
– Pflege
– und weitere Bereiche rund um Vorsorge und Nachsorge, die Sie beschäftigen.